Zolllager: Ware unter Zollaufsicht getrennt führen, jede Bewegung belegt
Ein Container mit Elektronik aus Shenzhen kommt in Hamburg an. Ein Teil der Ware wird in den nächsten Wochen in Deutschland verkauft, ein Teil geht weiter nach Norwegen und in die Schweiz. Wer alles sofort verzollt, zahlt Einfuhrabgaben auf Ware, die die EU gleich wieder verlässt, und bindet Geld für Monate.
Dafür gibt es das Zolllager. Diese Seite erklärt das Verfahren aus Sicht des Lagers und dann, was das Zolllager-Modul von BizBloqs übernimmt und was nicht.
Was ein Zolllager ist
Im Zolllagerverfahren lagern Sie Nicht-Unionsware unter Zollaufsicht, ohne dass schon Einfuhrabgaben anfallen. Rechtsgrundlage ist Art. 240 des Zollkodex der Union (UZK). Die Abgaben werden erst fällig, wenn die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wird. Geht sie stattdessen wieder aus der EU hinaus, fallen sie gar nicht an.
Drei Punkte bestimmen den Alltag:
- Eine Bewilligung. Ein Zolllager betreiben Sie nur mit Bewilligung der Zollbehörde, in Deutschland über das zuständige Hauptzollamt.
- Keine Frist. Für die Zolllagerung selbst sieht der Zollkodex keine Höchstdauer vor.
- Aufzeichnungen. Wer ein besonderes Verfahren wie die Zolllagerung nutzt, muss nach Art. 214 UZK Aufzeichnungen führen, aus denen der Zoll Bestand und Bewegungen der Ware nachvollziehen kann.
Den dritten Punkt unterschätzen viele. Ein Zolllager ist nicht nur ein abgegrenzter Bereich in der Halle. Es ist ein Bestand, der zu jeder Zeit belegbar sein muss.
Was das Lager im Zolllagerverfahren leisten muss
Unverzollte und verzollte Ware dürfen sich im System nicht vermischen, auch wenn derselbe Artikel in beiden Bereichen liegt. Jede Bewegung muss nachvollziehbar sein: Eingang ins Zolllager, Umlagerung innerhalb, Überführung in den freien Verkehr, Wiederausfuhr. Und der Bestand im Zolllager muss bei einer Prüfung stimmen, Stück für Stück.
Was das Zolllager-Modul übernimmt
Das Lagerverwaltungssystem BizBloqs kennt Zolllager schon in seiner Lagerstruktur als eigenen Zonentyp. Das kostenpflichtige Zolllager-Modul führt dort den Bestand unter Zollaufsicht:
- Ware unter Zollaufsicht wird als eigener Bestand geführt, getrennt von der verzollten Ware
- jede Bewegung wird beim Scannen aufgezeichnet, mit Artikel, Menge und, wo erfasst, Charge
- der Bestand im Zolllager ist jederzeit abrufbar, für die eigene Kontrolle und für eine Prüfung
Seitlich wischen, um die ganze Abbildung zu sehen.
Was das Modul nicht übernimmt
Zollanmeldungen, Zolltarifierung und die Kommunikation mit dem Zoll über ATLAS übernimmt BizBloqs nicht. Dafür bleiben Ihr Zolldienstleister oder Ihre Zollsoftware zuständig. Was Ihre Bewilligung im Einzelnen verlangt, klären Sie mit dem Hauptzollamt oder Ihrem Zolldienstleister. Wie sich Lager, Zollabwicklung und ERP die Arbeit teilen, steht unter Importlogistik; einen Überblick über die Pflichten im internationalen Warenverkehr gibt Trade Compliance.
In welcher Stufe
In der Stufe KMU gibt es keine Module. In KMU+ kommt das Zolllager-Modul kostenpflichtig nach Bedarf dazu, zuzüglich der Konfiguration. In Enterprise sind alle Module enthalten, Sie zahlen die Konfiguration. Alle Module unter Funktionen.
Zwei Fragen zu Ihrem eigenen Lager
Könnten Sie heute auf Anfrage des Zolls den Bestand Ihres Zolllagers je Artikel belegen, ohne eine Liste zusammenzustellen?
Wie trennen Sie verzollte und unverzollte Ware desselben Artikels im System?
- Was ist ein Zolllager?
- Ein bewilligter Ort, an dem Nicht-Unionsware unter Zollaufsicht gelagert wird, ohne dass schon Einfuhrabgaben gezahlt werden. Die Abgaben fallen erst an, wenn die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wird.
- Wie lange darf Ware im Zolllager bleiben?
- Für die Zolllagerung sieht der Zollkodex der Union keine Frist vor. Die Bewilligung und die Pflicht zu Aufzeichnungen gelten aber die ganze Zeit.
- Was verlangt der Zoll vom Lager?
- Vor allem nachvollziehbare Aufzeichnungen: welche Ware in welcher Menge im Zolllager liegt und welche Bewegungen es gab. Was Ihre Bewilligung im Einzelnen verlangt, klären Sie mit Ihrem Hauptzollamt oder Ihrem Zolldienstleister.
- Erstellt BizBloqs die Zollanmeldungen?
- Nein. Anmeldungen und Tarifierung bleiben bei Ihrem Zolldienstleister oder Ihrer Zollsoftware. Das Zolllager-Modul führt den Bestand unter Zollaufsicht und belegt seine Bewegungen.